Das Osterfeuer ist alljährlich ein schöner Brauch, um Groß und Klein auf den Frühling einzustimmen. Praktisch, wenn man dabei gleichzeitig die lästigen Gartenabfälle loswerden kann. Doch dafür gilt es, einige Vorschriften zu beachten.


Hell lodernder Feuerschein, Bratwurst und Geplänkel, das alles gehört zum Osterfeuer dazu. Der ursprünglich heidnische Brauch sollte die Sonne auf die Erde ziehen und damit den kalten Winter endgültig vertreiben. Bis heute werden jedes Jahr im April, meist an den Ostertagen, die Holzhaufen entzündet. Doch nicht alles eignet sich dafür.

Das Brennmaterial

Generell gilt: Nur pflanzliche und getrocknete Stoffe, wie Sträucher, Reisig und Äste, dürfen verbrannt werden. Wer andere Gartenabfälle oder feuchtes Holz verbrennt, muss Strafe zahlen.

Auch Haus- und Sperrmüll, sowie andere Abfälle (Autoreifen, alte Farbe, Benzin) haben dort nichts zu suchen. Diese Abfälle werden beim Sperrmüll abgeholt oder müssen an speziellen Entsorgungsstellen abgegeben werden. Wichtig ist, dass das Holz unbehandelt, also frei von Ölen und Lacken ist. Bei der Verbrennung können sonst hochgiftige Substanzen freigesetzt werden. Gartenmöbel sind zum Beispiel oft mit einem Holzöl behandelt, das pflegt und vor Nässe und Verwitterung schützt und dürfen daher nicht im Freien verbrannt werden. Hier ist der Sperrmüll oder eine Entsorgungsstelle die richtige Adresse, wo die Abfälle verheizt werden.

Ein kleiner Tip: In einigen Regionen ist es üblich, Weihnachtsbäume als Brennholz zu nehmen. Das spart Geld, denn die Bäume hätten sonst geschreddert werden müssen. Manche Abfallbetriebe bieten dazu an, die jährliche, kostenlose Sperrmüll- durch Baum- und Grünschnittabholung zu ersetzen.

Der Transport

Nun türmen sich auf dem Rasen abgeschnittene Äste, Baumstümpfe und Co. und wollen verbrannt werden. Ein kleiner Anhänger könnte die Lösung für den Transport sein. Meist ist es von den Veranstaltern abhängig, ob selbst gebracht werden muss oder abgeholt wird. Die Freiwillige Feuerwehr beispielsweise holt in vielen Landkreisen das Brennmaterial ab. Nachfragen lohnt sich. Allerdings dürfen die Abfälle frühestens zwei Wochen vorher zusammengetragen werden, damit sich weder Vögel noch andere Tiere darin einnisten.

Ein eigenes Feuer

Wer Lust bekommen hat, selbst ein Osterfeuer zu veranstalten, muss gewisse Vorschriften und Fristen einhalten. Feuer auf öffentlichem Grund müssen auf jeden Fall bei der örtlichen Behörde unter Angabe von Lage und Abbrennplatz bis zu einer Frist angemeldet werden. Auch privaten Veranstaltern empfiehlt sich die Anmeldung, denn so sind Feuerwehr und Polizei informiert und rücken nicht irrtümlich aus. Weitere Hinweise werden als Merkblatt von Behörden oder der Feuerwehr herausgegeben. Sie raten allerdings davon ab, selbst ein Feuer zu veranstalten. Grund sind die zahlreichen Beschwerden von Nachbarn und Anwohnern über Rauchbelästigung.

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